Pflegeberatung
für Senioren und
pflegende Angehörige
Gemeinsam
statt einsam!
- Beratungseinsätze nach § 37.3
- Hilfe beim Pflegegrad / Pflegegraderhöhung
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Beratungsbesuch im eigenen Alltag
- Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI
- Demenzbeauftragte
Beratungsstelle Eden
Stedinger Landstraße 48
26919 Brake
Telefon: 0157 85 03 19 83
E-Mail: birgit.eden@edenpflegeberatung.com
Die Pflegeberatung nach § 7a ist eine Ehrenamtliche Leistung und wird durch Frau Birgit Eden durchgeführt.
Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.
Quellen:
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018.
Die Pflegeberatungs-Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit am 31. Mai genehmigt.
Beratungseinsatz nach § 37,3
Im Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allein eingeschätzt. Wir Pflegeberater sollen beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind.
>> wir können Maßnahmen empfehlen, wie wir die Häusliche Situation verbessern.
- Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
> darüber hinaus werden u.a. folgende Themen besprochen
- Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z.B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Tipps für Typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechnik
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach §45 SGB XI
Kosten eines Beratungsbesuches:
Die Vergütung für ein Beratungsgespräch übernimmt die Pflegekasse
Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen nichts für den Beratungseinsatz § 37,3 SGB XI zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann rufen Sie uns an.
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für Senioren und
pflegende Angehörige
Wir freuen uns
auf unser Gespraech